Exklusive Ferienwohnungen - Wangerooge in der Nordsee: Anreise Insel Wangerooge, Bahn, Schiff, Urlaub, Reise, Ferien, Insel Wangerooge, Insel Nordsee, Ferienwohnung mieten

GASTAUFNAHMEVERTRAG

Fachgruppe Hotel- und Gaststättengewerbe.
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels- und Gastättenverband e.V. ( DEHOGA).

1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer bzw. eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.

3) Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen ( Einsparungen).

Diese Einsparungen betragen:
10% des Preises bei Ferienwohnungen
20% des Preises bei Übernachtung mit Frühstück
30% des Preises bei Übernachtung mit Halbpension
40% des Preises bei Übernachtung mit Vollpension

Der Nachweis eines niedrigeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

5) Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen.

6) a) Der Vermieter ist nach treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7) Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und gelten, solange keine Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderungen.

8) die Unterkunft ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen.

9) Bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Tagen ist der Vermieter berechtigt, einen Aufpreis pro Person zu verlangen.

10) Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z.B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 651a BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

11) Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

Anlage -1 zur Bestätigung, AGB Stand 29.11.2004

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Buchungsvertrages:
Im Beherbergungsgewerbe gilt bereits eine mündliche Buchungszusage für beide Seiten als rechtsverbindlich.
Mit Zugang der Buchungsunterlagen werden die getroffenen Vereinbarungen nochmals bestätigt.
Falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, kommt der rechtskräftige Vertrag schon durch die mündliche Buchungszusage mit allen Vereinbarungen zustande.
Es gelten nur die vereinbarten Preise und Vereinbarungen, die im Vermietungsgespräch bzw. in den Buchungunterlagen bestätigt wurden.

Anzahlung
Die Anzahlung ist binnen 1 Woche nach Erhalt des Buchungsvertrages fällig, der Restbetrag bis 4 Wochen vor Anreisetermin.

Ausnahme
Liegen zwischen dem Anreisetag und dem Buchungstag weniger als 30 Tage, so ist der Gesamtbetrag ebenfalls innerhalb 1 Woche fällig. Bei kurzfristigen Buchungen rechnen wir in bar bei Anreise ab.

Grundsätzlich
Der Gesamtbetrag ist spätestens bei Anreise, jedoch grundsätzlich vor Übergabe der Wohnung fällig.
In unseren Komplettpreisen ist die gesamte Bett-Frottee-Tisch- und Küchenwäsche, 1 wöchentlich Wäschewechsel s.u. sowie die Nachreinigung enthalten.

Die Betten werden von uns bezogen; bei Abreise muss der Gast die Bettwäsche abziehen. Bei Bedarf wechseln wir die Frottee- und Küchenwäsche 1x pro Woche (Montag bis Freitag in unserem Büro -gebraucht gegen neu) Die Haus-Frotteewäsche darf nicht mit an den Strand genommen werden. Ebenso darf unsere Bett -und Frotteewäsche nicht vom Gast gewaschen werden.

Der Gast verpflichtet sich, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand an uns zu übergeben. Vor Rückgabe der Wohnung an uns ist der Herd- und Backofen zu reinigen, ist das Koch-und Essgeschirr sowie Besteck S A U B E R abgewaschen in die jeweiligen Schränke zu räumen. Ferner muss der Müll in die entsprechenden Container entsorgt sein. Ebenso müssen angebrochene Lebensmittel entsorgt sein.

Für die Bereitstellung 1 Kinderreisebettes und 1 Kinderhochstuhls berechnen wir zus. 5,00 € p.Tag, sofern dieses nicht zur Wohnungsausstattung gehört. Verbrauchte Telefoneinheiten (sofern Telefon vorhanden ) werden mit 0,25 € vor Ort abgerechnet.
Die Wohnungen müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt werden; Verlängerungen bis 17.00 Uhr berechnen wir, wenn zeitlich möglich, mit dem halben Tagesmietpreis.

Schäden bzw. Beschädigungen in der angemieteten Wohnung sowie an dem gesamten Inventar, die während der Mietdauer durch Verschulden des Gastes entstanden sind, reguliert der Gast direkt vor Ort in bar bzw. bei größeren Schäden, gewährleistend durch seine Unterschrift, nach Erhalt der Reparatur- bzw. Neuanschaffungsrechnung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Tierhaltung in unseren Wohnungen nicht möglich, bzw. nur nach Absprache und in bestimmten Wohnungen möglich ist. Nach Absprache berechnen wir pro Tier + Tag 10,00 € zusätzlich, zahlbar in bar vor Ort.

Die ortsübliche Kurtaxe ist auf Wangerooge extra zu entrichten.

Ihre Iris Heine

Ihre Insel - Schönes Wohnen
Ferienwohnungen in guten Händen
Vermietung und Betreuung

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